Benvenuto al Bar Centrale

+43 5223 56055 Telefon


Ab 16.3.2020 15 Uhr sind alle Gastronomiebetriebe bis 13.4.2020 geschlossen zu halten. 

Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist weiterhin zulässig. Außerdem ausgenommen sind Gastgewerbebetriebe innerhalb folgender Einrichtungen - sofern 1 m Sitzabstand gewährleistet ist:

  • Kranken-und Kuranstalten;
  • Pflegeanstalten und Seniorenheime;
  • Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
  • einschließlich Schulen und Kindergärten;
  • Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen (Kantinen).

Ist die Abholung von Speisen und Getränken bei Gastgewerbebetrieben zulässig?

ACHTUNG: jedenfalls kein Gassenverkauf erlaubt! Mit Schreiben vom 19. März (18.08 Uhr) hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz klargestellt, dass der Kundenbereich des Lokals (dazu zählen beispielsweise auch Drive-Ins, Vorplätze von Imbissständen, Gastgärten) vom Betretungsverbot umfasst ist.  Ein Durchreichen von Speisen durch eine Tür oder ein Fenster stellt danach eine Umgehung des § 1 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 dar und ist daher nicht zulässig. Man will verhindern, dass sich Menschenansammlungen vor Gastronomiebetrieben bilden. 

Ist die Lieferung von Speisen und Getränken durch Gastgewerbebetriebe zulässig?

Ja, Lieferservice ist zulässig. Betriebsinhabern und Betriebsmitarbeitern ist der Zugang im Zusammenhang mit der Durchführung von Lieferservice für alle Betriebsarten des Gastgewerbes möglich. Die Abholung und Zustellung kann auch durch Lieferdienste erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass zwischen den agierenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. 

Download
Aushang Geschäft geschlossen
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Infoline Coronavirus: 0800 555 621 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr)
aushang-geschaeft-geschlossen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.0 MB
Download
Kriterien für Schließung von Geschäften
Laut der Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten
des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck
des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ab Montag, 16. März
2020, untersagt.
kriterien-schliessung-von-geschaeften.pd
Adobe Acrobat Dokument 441.5 KB

Zu unserem Instagram Auftritt
Zu unserem Facebook Auftritt

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09.00 bis 23.00 Uhr.

 

Samstags, Sonn- & Feiertage geschlossen.

Warme Küche wochentags
von

11.30 bis 14.30

  &
17.00 bis 21.30 Uhr.

Tischreservierungen können von uns ausschließlich NUR TELEFONISCH unter

+43 5223 56055 
angenommen werden.

KEINE Reservierungen per
E-Mail möglich!